KiPa-Matze
Mitglied
Hallo,
ich möchte mal ein paar Meinungen einholen. Vielleicht hat ja jemand eine Idee.
Es geht um die Kündigung eines Mietvertrages, der fest an einen Hauswartsvertrag gekoppelt ist.
Ausgangslage:
Vor 6,5 Jahren ist Herr K. in die Wohnung eingezogen. Sein Vermieter ist der Verein X (e.V.). Den Mietvertrag hat Herr K. aber merkwürdigerweise erst 3 Monate nach seinem tatsächlichen Einzug (!) erhalten. Zuvor gab' es zudem ein Gespräch mit dem damaligen 1. Vorsitzenden und dem Finanzwart, der im Zuge des Gesprächs vom 1. Vorsitzenden gefragt wurde, wie viel die Anderen (also beispielsweise die Putzfrauen) bekommen würden pro Stunde, woraufhin dieser mit "7,50" antwortete. Der damalige 1. Vorsitzende legte dies dann auch für den Hauswart fest. Die mündliche Absprache war also, dass er pro Stunde 7,50 € bezahlt bekommt. Nach Übergabe des Mietvertrages stellte sich aber dann heraus, dass er anstatt der Ausbezahlung eine geringere Miete zahlen muss. Die Ersparnis davon ist jedoch deutlich weniger, als das, was man ihm hätte bezahlen sollen.
Die Wohnung befindet sich im Vereinsgebäude direkt über der Gaststätte. Die Gaststätte M. hat aber nun dauerhaft geschlossen und ist nun ausgezogen. Seit dem baut Verein X viel um im Gaststättenbereich. Im Zuge dessen wurde Herrn K. nun der Vertrag ordentlich gekündigt.
Nach Sichtung der Unterlagen ist mir aufgefallen, dass im Kündigungsschreiben eine falsche Kündigungsfrist angegeben wurde. Da er schon über 5 Jahre dort wohnt, müsste die Kündigungsfrist gemäß § 573c statt 3 Monaten 6 Monate betragen. Darüber hinaus hat der Verein X aufgrund von Eigenbedarf gekündigt. Soweit ich weiß, sind Eigenbedarfskündigungen nur unter ganz engen Vorraussetzungen möglich. Besonders Vereine dürfen wohl nur in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen wegen Eigenbedarf kündigen, wenn überhaupt. :!:
Die im Kündigungsschreiben benannte Begründung erscheint mir recht dünn. Es ist die Rede von einer "Dienstwohnung", welche dann zusammen mit der Gaststätte an die neuen Inhaber der Gaststätte vermietet werden soll. Aber wenn dem so ist, ist es dann nicht erst Recht keine Eigenbedarfskündigung mehr? Denn in diesem Falle zieht der Vermieter schließlich nicht selbst ein. :-?
Fragestellung:
Welche Möglichkeiten hat Herr K. nun?
Sollte er der Kündigung widersprechen, auf die Fehler im Kündigungsschreiben hinweisen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen?
Gibt es außerdem die Möglichkeit Härtefall-Paragraphen anzuwenden? (wg. zu geringem Einkommen z.B. und weil der Wohnungsmarkt einfach nichts hergibt und sonst Obdachlosigkeit droht)
Was sind eure Meinungen?
Gruß
KiPa-Matze
ich möchte mal ein paar Meinungen einholen. Vielleicht hat ja jemand eine Idee.
Es geht um die Kündigung eines Mietvertrages, der fest an einen Hauswartsvertrag gekoppelt ist.
Ausgangslage:
Vor 6,5 Jahren ist Herr K. in die Wohnung eingezogen. Sein Vermieter ist der Verein X (e.V.). Den Mietvertrag hat Herr K. aber merkwürdigerweise erst 3 Monate nach seinem tatsächlichen Einzug (!) erhalten. Zuvor gab' es zudem ein Gespräch mit dem damaligen 1. Vorsitzenden und dem Finanzwart, der im Zuge des Gesprächs vom 1. Vorsitzenden gefragt wurde, wie viel die Anderen (also beispielsweise die Putzfrauen) bekommen würden pro Stunde, woraufhin dieser mit "7,50" antwortete. Der damalige 1. Vorsitzende legte dies dann auch für den Hauswart fest. Die mündliche Absprache war also, dass er pro Stunde 7,50 € bezahlt bekommt. Nach Übergabe des Mietvertrages stellte sich aber dann heraus, dass er anstatt der Ausbezahlung eine geringere Miete zahlen muss. Die Ersparnis davon ist jedoch deutlich weniger, als das, was man ihm hätte bezahlen sollen.
Die Wohnung befindet sich im Vereinsgebäude direkt über der Gaststätte. Die Gaststätte M. hat aber nun dauerhaft geschlossen und ist nun ausgezogen. Seit dem baut Verein X viel um im Gaststättenbereich. Im Zuge dessen wurde Herrn K. nun der Vertrag ordentlich gekündigt.
Nach Sichtung der Unterlagen ist mir aufgefallen, dass im Kündigungsschreiben eine falsche Kündigungsfrist angegeben wurde. Da er schon über 5 Jahre dort wohnt, müsste die Kündigungsfrist gemäß § 573c statt 3 Monaten 6 Monate betragen. Darüber hinaus hat der Verein X aufgrund von Eigenbedarf gekündigt. Soweit ich weiß, sind Eigenbedarfskündigungen nur unter ganz engen Vorraussetzungen möglich. Besonders Vereine dürfen wohl nur in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen wegen Eigenbedarf kündigen, wenn überhaupt. :!:
Die im Kündigungsschreiben benannte Begründung erscheint mir recht dünn. Es ist die Rede von einer "Dienstwohnung", welche dann zusammen mit der Gaststätte an die neuen Inhaber der Gaststätte vermietet werden soll. Aber wenn dem so ist, ist es dann nicht erst Recht keine Eigenbedarfskündigung mehr? Denn in diesem Falle zieht der Vermieter schließlich nicht selbst ein. :-?
Fragestellung:
Welche Möglichkeiten hat Herr K. nun?
Sollte er der Kündigung widersprechen, auf die Fehler im Kündigungsschreiben hinweisen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen?
Gibt es außerdem die Möglichkeit Härtefall-Paragraphen anzuwenden? (wg. zu geringem Einkommen z.B. und weil der Wohnungsmarkt einfach nichts hergibt und sonst Obdachlosigkeit droht)
Was sind eure Meinungen?
Gruß
KiPa-Matze