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Bundesliga Spielordnung (in der Fassung vom 21.04.1999)

Inhaltsverzeichnis:

§ 1  Allgemeines

§ 2  Spieljahr/Spieltermine

§ 3  Mannschaftsmeldung/Kleidung

§ 4  Spielerpass/Spielerlaubnis

§ 5  Mannschaftsaufstellung

§ 6  Spielregeln

§ 7  Auswechselspieler

§ 8  Wechsel des Spielers innerhalb eines Doppels

§ 9  Spielwertung

§ 10  Tabellen/Platzierungen

§ 11  Schiedsrichter

§ 12  Protest

§ 13  Schiedsgericht

§ 14  Regeln des Auf- und Abstiegs

§ 15  Ehrung der Bundesliga

§ 16  Haftung des Wanderpokals

§ 17  Turnieranträge

§ 18  Änderung der Spielordnung



 

§ 1

Allgemeines


Keine Eintragungen

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§ 2

Spieljahr/Spieltermine


1.

Spieljahr

Das Spieljahr beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres bzw. mit Ablauf des letzten Spieltages.


2.

Spieltermine

Der Bundesvorstand legt bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres die Anzahl der Spieltage und die Termine für das nächstfolgende Spieljahr fest. Grundsätzlich sind die vom DTFB Vorstand festgelegten Termine einzuhalten.


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§ 3

Mannschaftsmeldung


1.

Die von den Landesverbänden gemeldeten Mannschaften können entweder unter Ihrem Vereinsnamen (Städtenamen) oder Spielgemeinschaften gemeldet werden.


2.

Jeder gemeldete Verein (Mannschaft) kann bis zu 20 aktive Spieler/innen melden, dasselbe gilt auch für Spielgemeinschaften mit Angabe der Passnummer.


3.

Ein Verein (Mannschaft), der unter seinem Vereinsnamen antritt, bzw. gemeldet wird, hat die Möglichkeit bis zu zwei vereinsfremde Spieler zu melden und einzusetzen, sofern er inklusive dieser Gastspieler nicht mehr als 8 Spieler gemeldet hat. Für Spielgemeinschaften besteht diese Möglichkeit nicht.


4.

Eine Mannschaft besteht aus drei Doppeln, ferner sind zwei Auswechselspieler zulässig. Bezüglich der Auswechselspieler Verweis auf § 7, Abs. 1 und § 10.


5.

Stehen einer Mannschaft am Spieltag weniger als vier Spieler zu Verfügung, ist dies ein Nichtantreten und der betreffende Verein wird gemäß § 4 der GO mit einer Ordnungsstrafe belegt. (Spielwertung 36:0 = 2:0)


6.

Ist eine Mannschaft am Spielort anwesend und tritt jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht an, so ist dies mit einem Nichtantreten gleichzusetzen, und der betreffende Verein wird gemäß § 4 der GO mit einer Ordnungsstrafe belegt. (Spielwertung 36:0 = 2:0)


7.

Kleidung

Jeder angemeldete Verein (Mannschaft) oder Spielgemeinschaft ist verpflichtet an den betreffenden Spieltagen ein einheitliches T-Shirt oder Trikot oder Hemd mit einem sichtbaren Emblem zu tragen.


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§ 4

Spielerlaubnis - Spielerpass


1.

Spielberechtigt für die Tischfußball-Bundesliga sind nur solche Spieler, die von dem zuständigen Landesverband durch eine Mannschaftsmeldung belegte Spielerlaubnis für den betreffenden Verein bzw. Mannschaft oder Spielgemeinschaft haben.

Die Meldelisten sind bis zum 31. Januar eines jeden Spieljahres an den 2. Vorsitzenden des DTFB e. V. zu senden. Nachmeldungen sind möglich und müssen dem o. g. Vorstandsmitglied spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Spieltag schriftlich vorliegen.
Es gilt im Fall der Meldung zum 31. Januar eines jeden Spieljahres sowie im Fall der Nachmeldung das Datum des Poststempels.

Verspätet eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Der betreffende Spieler ist dann folglich nicht zu dem in Frage kommenden Bundesliga-Spieltag spielberechtigt.
An den jeweiligen Spieltagen selbst werden nochmals Mannschaftsmeldungen von den Vereinen/Spielvereinigungen abgefordert. Diese werden mit den vorher eingereichten Meldelisten verglichen. Werden Abweichungen festgestellt, beispielsweise Eintragungen zusätzlicher Spieler ohne vorherige Meldung, hat dies o.g. Konsequenzen zur Folge


2.

Der Spielerpass muß neben dem Passbild des Inhabers genaue Angaben über dessen Personalien enthalten, die dieser mit eigenhändiger Unterschrift zu beglaubigen hat.


3.

Kommt ein Spielerpass abhanden, so ist der Spieler trotzdem spielberechtigt. Er muß jedoch seine Identität nachweisen. Auf Verlangen der gegnerischen Mannschaft muß der betroffene Spieler seine Spielberechtigung von seinem Landesverband bestätigen lassen.


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§ 5

Mannschaftsaufstellung


1.

Die Spielführer sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin des Spielbeginns die Mannschaftsaufstellung beider Mannschaften auszutauschen, wobei der Spielführer, der als zweite auf dem Spielbogen genannten Mannschaft, den ersten Kontakt aufnimmt.


2.

Die beiden ausgetauschten Mannschaftsaufstellungen gelten als Dokument.
Jede nachträgliche Änderung ist nicht mehr zulässig und wird als Fälschung (Manipulation) angesehen. Dies wird mit einer Ordnungsstrafe und mit einer Spielsperre gemäß § 4, Abs. 1−7 der GO geahndet.


3.

Die eventuell vorgesehenen Auswechselspieler müssen vorerst nicht eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt im Verlaufe des Spieles, wenn die Auswechselung vorgenommen wird. Die beiden Spielführer sind für die richtige Eintragung verantwortlich.


4.

Der Mannschaftsführer, der auf dem Spielbogen erstgenannten Mannschaft, ist für die richtige Eintragung der Spielergebnisse verantwortlich. Er ist ferner dafür verantwortlich, daß der ausgefüllte Spielberichtsbogen nach Spielende unverzüglich zur Turnierleitung gelangt.
Jede nachträgliche Änderung des Spielbogens zieht Ordnungsstrafen nach sich (§ 4, Abs. 3 der GO)


5.

Die Spielführer beider Mannschaften sind für den reibungslosen Ablauf der jeweiligen Pflichtspiele verantwortlich.
Bei Zwischenfällen, die die Einschaltung eines Schiedsgerichts zur Folge haben, wird das Verhalten des Spielführers gesondert behandelt bzw. geahndet.


6.

Beleidigungen bzw. Drohungen von Mannschaften/Spielern einer Mannschaft oder zuschauenden Spielern werden mit Ordnungsstrafen bzw. Spielsperren belegt.

Tätlichkeiten der Vorgenannten werden mit Spielsperren bzw. zusätzlich mit Ordnungsstrafen belegt.

Es liegt im Ermessen des Schiedsgerichts, über die Höhe der Ordnungsstrafe zu entscheiden; diese sollte jedoch den Betrag von 200,00 DM nicht übersteigen.


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§ 6

Spielregeln


1.

Spielaufnahme

Der Spieler des Teams, welches lt. Spielberichtsbogen anstossberechtigt ist, (Kennzeichnung erfolgt mit *) erhält den ersten Ball auf die Fünferreihe gelegt und erhält bei "Ball im Aus" oder "Toter Ball" solange den Ball wieder auf seine Fünferreihe, bis das erste Tor erzielt wurde.
Nachdem ein Tor erzielt wurde, erhält immer das Team den Ball auf die Fünferreihe, welches das Tor hinnehmen mußte.
Der Gegner gibt durch ein laut vernehmliches "Ja" zu verstehen, daß er das Spiel aufnehmen möchte. Die geschieht jedesmal, nachdem der Ball mit der Hand ins Spielfeld gebracht wurde. Bei Turnieren hat das zuerst aufgerufene Team/Einzelspieler Anstoß.


2.

Ball im Aus

Ein Ball ist erst im Aus, wenn er etwas berührt, was nicht zum Spielfeld gehört oder durch fremde Einwirkung nach Verlassen des Spielfeldes in das Spielfeld zurückbefördert wird. Springt der Ball gegen die Umrandung und wieder zurück ins Spielfeld, wird das Spiel nicht unterbrochen.
Gerät der Ball in eines der Balleinwurflöcher und kehrt ins Spielfeld zurück, so zählt dies ebenfalls nicht als Verlassen des Spielfeldes.


3.

Toter Ball

Es handelt sich um einen "Toten Ball", wenn der Ball unerreichbar irgendwo im Spielfeld liegenbleibt (außer zwischen Torlinie und Zweierreihe).
Ein Ball, welcher zwischen Torauslinie und Zweierstange liegenbleibt, wird in die jeweilige Torecke gelegt und vor dort das Spiel wieder aufgenommen.


4.

Torerfolg

Als Torerfolg zählt jeder Ball, der durch Spielfiguren, Stangen oder Spielfeldrand ins Tor geht, auch wenn er wieder ins Spiel zurückspringt.
Nicht als Tor zählt ein Ball, der sich unerreichbar für den Verteidiger auf der Torlinie befindet und durch Rütteln, Stoßen usw. ins Tor befördert wird. Weiterhin zählen keine durch Rundschlag erzielten Tore.


5.

Passen und Schießen

Sobald der Gegner durch "Ja" das Spiel aufgenommen hat, darf aus jeder Position des Balles ein Tor erzielt oder der Ball gepaßt werden. Es spielt keine Rolle, ob dies aus dem Stand oder aus dem Lauf geschieht. Es muß auch keine zweite Spielfigur vorher den Ball berühren.


6.

Rundschlag

Rundschlag mit oder ohne Ballkontakt ist grundsätzlich verboten. Ein Rundschlag liegt vor, wenn die Spielfigur um 360 Grad oder mehr bewegt wird. Außerdem darf der Fuß der Spielfigur vor dem Treffen des Balls den höchsten Punkt nicht überschreiten.

Für Mannschaften, an deren Spieltisch im Liga- oder Turnierbetrieb eine andere Regel gilt, besteht die Möglichkeit, sich diese abweichende Regel von der Turnierleitung für eine komplette Bundesligasaison genehmigen zu lassen. Dazu ist die entsprechende Regel in schriftlicher Form vorzulegen. Diese Sonderregelung gilt nur für den jeweiligen Spieltisch.


7.

Seitenwechsel und Positionswechsel

Ein Seitenwechsel findet nach fünf gespielten Bällen statt. Sollte dies einmal vergessen werden, zählen trotzdem alle Tore, die danach erzielt worden sind.
Die Doppelpartner können zweimal pro Spiel ihre Position wechseln, aber nur dann, wenn der Ball aus dem Spiel ist.


8.

Zeitlimit

Der Ball darf nicht länger als 20 Sekunden auf der Stange gehalten werden. Torwart- und Verteidigerstange werden als eine Stange gezählt.
Bei Verstößen gegen diese Regel erhält der Gegner den Ball in seine Torecke und setzt von dort aus das Spiel fort.


9.

Spielunterbrechung

Es darf keinerlei Auszeit genommen werden; d.h. ein S T O P gilt als nicht ausgesprochen. Das Entfernen vom Tisch während eines Spieles ist nicht gestattet. Sollte einmal eine Spielfigur abbrechen, so wird der Ball wieder an die vorherige Ausgangsposition zurückgelegt. Ein etwa erzieltes Tor zählt nicht.


10.

Rütteln/Anschlagen

Jedes Rütteln, Rutschen oder Anheben eines Tisches ist verboten. Ob der Tisch bewußt oder unbewußt bewegt worden ist, spielt keine Rolle. Der Ball kommt zurück an die Stelle, wo er dem Gegner dadurch weggeschlagen wurde. Ein durch solche Aktionen erzieltes Tor zählt nicht. Das Spiel wird an der Torecke des Gegners fortgesetzt.

Das Anschlagen einer Spielstange an die Bande ist nur erlaubt, wenn diese ballführend ist. Alle anderen Stangen dürfen zwar zur Täuschung bewegt werden, jedoch keinen Bandenkontakt haben. Wird beim Schuß eine andere als die ballführende Stange zum Zwecke der Täuschung an die Bande geschlagen, zählt ein dabei erzieltes Tor nicht. Der Ball wird in diesem Fall in die Torecke des Gegners gelegt. Von dort aus wird das Spiel wieder aufgenommen.


11.

Sprache

Gespräche am Gerät sollten sich auf die Verständigung eines Doppels untereinander beschränken. Äußerungen, die direkt oder indirekt an die gegnerische Mannschaft gemacht werden - mit Ausnahme von ehrlichen Komplimenten über ihr Spiel - sollten unterlassen werden und können im ungünstigsten Fall zu einem Protest und dadurch zu Punktabzug führen.


12.

Rauchen/Trinken

Rauchen:
Im Bereich der Spieltische herrscht für Spieler und Zuschauer absolutes Rauchverbot.

Trinken:
Im Bereich der Spieltische dürfen Getränke nur in verschließbaren Kunststoffbehältern mitgeführt werden. Dies gilt für Spieler und Zuschauer.


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§ 7

Auswechselspieler


1.

Pro Gesamtmannschaft dürfen nur zwei Auswechselspieler eingesetzt werden. Eine Auswechslung kann nur dann erfolgen, wenn sich der Ball im Spielaus befindet.
Nach gewonnenem Spiel können beliebig viele Spieler eingewechselt werden.


2.

Der aus einer Mannschaft herausgenommene Spieler kann nach dem Austausch nicht mehr ins gleiche Spiel gewechselt werden.
Er ist jedoch in derselben Mannschaftsbegegnung an der gleichen Stelle wieder einsetzbar, an welcher er aus dem Spiel genommen wurde, d. h. er muß wieder mit dem selben Doppelpartner spielen, mit welchem er ursprünglich aufgeboten war.


3.

Ein eingewechselter Spieler besitzt die gleichen Rechte wie der ausgetauschte Spieler.
Er darf mit seinem Partner ebenfalls zweimal die Seiten wechseln, sofern das ursprüngliche Doppel die erlaubte Anzahl der Wechsel noch nicht vollständig ausgeschöpft hat.
Hat ein Doppel vor der Auswechselung eines Spielers bereits zweimalige Positionswechsel vorgenommen, so muß der neu eingewechselte Spieler auf seiner Position verbleiben. Bei vorherigem Wechsel kann er nun ebenfalls noch einmal die Position tauschen.


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§ 8

Wechsel des Spielers innerhalb eines Doppels


1.

Jeder Spieler eines Doppels kann mit seinem Partner wechseln, jedoch nur zweimal während des gesamten Doppelspiels.
Dieser Wechsel kann jedoch nur bei einer regulären Spielunterbrechung geschehen.


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§ 9

Spielwertung


1.

Gespielt wird mit drei Doppeln - jeder gegen jeden, je Hin- und Rückspiel, benutzt werden zehn Bälle, wobei nach fünf erzielten Toren die Spielseiten gewechselt werden.


2.

- gewonnenes Spiel = 2 : 0 Punkte

- verlorenes Spiel = 0 : 2 Punkte

- unentschiedenes Spiel = 1 : 1 Punkte


3.

Ein verlorenes Meisterschafts- (Pflicht-) Spiel ergibt 0 : 2 Punkte.

Bei einem Spielstand von 18 : 18 wird kein Entscheidungsspiel ausgetragen, sondern die Begegnung wird mit 1 : 1 Punkten gewertet.

Bei Punktgleichstand am Ende der Saison Regelung gemäß § 10.


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§ 10

Tabellen-Platzierung


1.

Die Erstellung der Tabelle erfolgt nach Vorlage der Spielberichte durch die Turnierleitung.


2.

1.

Für den Tabellenstand werden nur die Gesamtpunkte der Spiele gewertet.

 

2.

Spiele müssen ausgespielt werden, auch nachdem ein Spiel bereits gewonnen worden ist.

Näheres regelt § 7, Abs. 1.

Der Originalspielberichtsbogen ist sofort nach Erreichen des Siegpunktes einer Mannschaft, von beiden Spielführern unterschrieben, der Turnierleitung abzugeben. Die Turnierleitung entscheidet im Bedarfsfall, ob ausgespielt wird.


 

Sind nach Ende der Meisterschaftsrunde Mannschaften punktgleich, so ist ein Entscheidungsspiel, sind es mehrere Mannschaften, dann ist eine Entscheidungsrunde notwendig. Es handelt sich hierbei um komplette Spiele.

Die kompletten Spiele müssen absolviert werden, wenn eine Mannschaft, die am Entscheidungsspiel bzw. an der Entscheidungsrunde teilnimmt, dies wünscht.

Vereinbaren die punktgleichen Mannschaften einen anderen Entscheidungsmodus, bzw. wurde bereits ein(e) komplette(s) Entscheidungsspiel/Entscheidungsrunde ausgerichtet, die keinen Sieger erbracht hat, werden zwei Doppel von jeder Mannschaft gesetzt, diese spielen gegeneinander (je 1 Auf Heim- und Fremdgerät), pro Spielpaarung mit 10 Bällen. In diesen Begegnungen dürfen keine Auswechselungen vorgenommen werden. Der Positionswechsel der Partner untereinander ist davon nicht betroffen. Ergeben die beiden Entscheidungsdoppel keinen Sieger (Punktgleichheit, das Torverhältnis zählt nicht), wird ein drittes Doppel von jeder Mannschaft neu gesetzt. Diese Doppel ermitteln am Drittgerät den endgültigen Sieger. Gespielt wird mit 11 Bällen.

Das Fremdgerät wird bei mehr als drei Spielgerät-Gattungen durch Losentscheid unter den verbleibenden Spielgeräten bestimmt.


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§ 11

Schiedsrichter


1.

Der DTFB-Vorstand ist berechtigt, wenn er es für erforderlich hält, zu den vom Bund festgesetzten Meisterschaftsspielen (Pflichtspiele) neutrale Schiedsrichter einzusetzen, darüber hinaus ist jede(r) Verein/Spielgemeinschaft berechtigt, einen Schiedsrichter zu beantragen.


2.

Der Einsatz eines Schiedsrichters wird den Mannschaften vor Beginn des Spieles von der Turnierleitung mitgeteilt.
Vom Bund nominierte Schiedsrichter können grundsätzlich nicht abgelehnt werden.
Darüber hinaus könne Schiedsrichter vom DTFB-Vorstand auch während einer laufenden Begegnung mit oder ohne Beantragung einer Mannschaft eingesetzt werden.


3.

Jede(r) teilnehmende Verein/Spielgemeinschaft ist verpflichtet, bei den Mannschaftsmeldungen am Spieltag zwei Personen zu benennen, die als Schiedsrichter eingesetzt werden können. Die Schulung als Schiedsrichter obliegt den einzelnen Landesverbänden.


4.

Die Autorität eines Schiedsrichters und die Ausübung der Befugnisse, die ihm durch die Spielordnung des DTFB gegeben werden, erstrecken sich auf den gesamten Zeitraum seiner Anwesenheit.
Als Aufwandsentschädigung erhält der Schiedsrichter von jedem der beiden Mannschaften 2,-DM je Partie. Für die Zahlung sind die jeweiligen Spielführer verantwortlich.


5.

Dem Schiedsrichter obliegt die Verpflichtung, vor Spielbeginn den Spieltisch und die Bälle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Er kontrolliert die Mannschaftsaufstellung mit dem Mannschaftsmeldeformular der Landesverbände.


6.

Der Schiedsrichter ist berechtigt, das Spiel jederzeit wegen eines Regelverstoßes zu unterbrechen, es wegen Unbespielbarkeit des Spieltisches, Störungen durch Zuschauer oder aus anderen Gründen zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn er eine derartige Maßnahme für notwendig hält.
Er kann Spieler, zuschauende Spieler oder andere Vereinsmitglieder wegen ungebührlichem oder unsportlichen Verhaltens verwarnen und, sofern der verwarnte Spieler sich weiterhin unsportlich beträgt, ihn von einer evtl. weiteren Teilnahme ausschließen.
Er ist berechtigt, Spieler oder Zuschauer, die

    a) sich wiederholt ungebührlich oder unsportlich verhalten,
    b) seinen Anweisungen nicht Folge leisten,
    c) beschimpfende oder beleidigende Äußerungen sowie Drohungen
        gegen ihn aussprechen

sofort der Turnierleitung zu melden.


7.

Die am Spielort getroffenen Entscheidungen eines Schiedsrichters sind Tatsachenentscheidungen und damit endgültig, sofern sie der Satzung bzw. der Spielordnung entsprechen.


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§ 12

Protest


Keine Eintragungen

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§ 13

Schiedsgericht


1.

Das Spieltagsschiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden (siehe Punkt 2) sowie den Beisitzern entsprechend der Zahl der teilnehmenden Vereine/Spielgemeinschaften.
Eventuelle Streitfälle werden sofort verhandelt.


2.

Der Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter werden pro Spieltag auf dem großen Bundesliga-Spieltag unter den Beisitzern gewählt.
Dem Vorsitzenden obliegt die Einberufung, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Sitzung. Bei Entscheidungen über Belange des eigenen Verbandes oder Vereines ist das jeweilige Mitglied des Schiedsgerichts lediglich beratungs- nicht jedoch stimmberechtigt.
Dies trifft auch auf den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zu, der Stellvertreter ersetzt den Vorsitzenden. Genügen o. g. Regelungen nicht, so einigen sich die Parteien des zu verhandelnden Streitfalls auf eine neutrale Person aus den Kreis der Beisitzer, die die Funktion des Vorsitzenden übernimmt (siehe Abs. 5)


3.

Der Bundesvorsitzende kann an den Sitzungen des Schiedsgerichts beratend teilnehmen, er kann sich durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen.


4.

Das Schiedsgericht ist im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Rechtsprechung berufen. Es entscheidet in allen Rechtsstreitigkeiten, die in der Durchführung des Spielbetriebes auftreten können.


5.

Das Schiedsgericht beschließt mit mehrfacher Mehrheit und ist beschlußfähig bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Schiedsgerichtsmitglieder. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Schiedsgerichts-Vorsitzenden.


6.

Proteste, resultierend aus den Pflichtspielen sind sofort nach schriftlicher Vorlage des Protests vom Schiedsgericht abzuhandeln.
Die Entscheidung ist den jeweiligen Parteien in der Schiedsgerichtssitzung mündlich mitzuteilen. Eine schriftliche Mitteilung an die betreffenden Vereine erfolgt innerhalb von 28 Tagen per Einschreiben.


7.

Die Vereine/Spielgemeinschaften haften dem Bund gegenüber für Zahlungverpflichtungen ihrer Mitglieder.


8.

Verstöße gegen die Satzungs- und Spielbestimmungen, gegen Beschlüsse des Bundes bzw. seiner Organe können gegenüber Einzelmitgliedern, gegenüber Vereinen sowie deren aktiven Mitglieder vom DTFB-Schiedsgericht wie folgt geahndet werden:

    a) Verweis
    b) Ordnungsstrafe
    c) Sperre auf Zeit
    d) Punktabzug
    e) Antrag auf Ausschluß aus dem DTFB


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§ 14

Regelung des Auf- und Abstiegs


1.

Die Bundesliga besteht ab Spielsaison 1998 aus 16 Vereinen.


2.

Am Ende des Spieljahres steigt der Letzte der Tabelle ab.


3.

Der Tabellenvorletzte der beendeten Bundesliga-Saison ist relegationsspielberechtigt.


4.

Die Relegationsspiele finden alljährlich an einem von DTFB-Vorstand festgelegten Ort statt.

An den Relegationsspielen können teilnehmen:
    1) die unter Abs. 3 (s. o.) genannte Mannschaft
    2) alle Bewerber, deren schriftliche Bewerbung vorliegt.


5.

Der Sieger des Relegations-Turniers steigt in die Bundesliga auf. Bei nur einem Bewerber nimmt dieser Verein, Mannschaft oder Spielgemeinschaft den Platz des 15.-Platzierten ein.


6.

Finden sich keine Bewerber um die freigewordenen Bundesliga-Plätze, behalten die auf Rang 15 und 16 platzierten Mannschaften ihre Spielberechtigung für die folgende Saison.


7.

Die Relegationsspiele finden im Bundesliga-Modus statt. Tritt eine der qualifizierten Mannschaften zur neuen Bundesliga-Saison nicht an, so rücken die folgenden Mannschaften entsprechend ihrer Platzierung nach. Deswegen müssen in der Relegation die Platzierungen eindeutig gespielt werden.


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§ 15

Ehrungen der Bundesliga-Teilnehmer


1.

Der Meister der Bundesliga erhält für seine errungene Meisterschaft vom DTFB einen Wanderpokal für das kommende Jahr ausgehändigt.


2.

Er muß diesem Pokal an einem vom DTFB festgesetzten Termin zurückgeben, damit dem neuen Meister der Pokal überreicht werden kann.


3.

Die sechs erstplatzierten Mannschaften der Bundesliga erhalten je einen Pokal. Die weiteren Ränge erhalten je Mannschaft eine Ehrung.


4.

Hat eine Mannschaft dreimal hintereinander den Wanderpokal errungen, so geht er in den Besitz der entsprechenden Mannschaft über.


5.

Hat eine Mannschaft viermal (unabhängig von der Reihenfolge) den Wanderpokal der Meisterschaft errungen, so geht er nur dann in deren Besitz über, wenn dieser nicht in der Zeit zwischen den Siegen nach der Regelung in Abs. 4 schon vergeben wurde. Wurde der Pokal laut Regelung in Abs. 4 vergeben, so fängt die Wertung für Abs. 5 neu an.


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§ 16

Haftung des Wanderpokals


1.

Diejenige Mannschaft, die aufgrund ihrer errungen Bundesliga-Meisterschaft für ein Jahr Besitzer des Wanderpokals ist, ist wie folgt dafür verantwortlich:

 

1)

Wenn der Pokal beschädigt wird, muß die betreffende Mannschaft die Kosten der Reparatur übernehmen.

 

2)

Wenn der Pokal gestohlen wird oder durch sonstige Umstände abhanden kommt (gestohlen wird), muß der betreffende Verein innerhalb von acht Tagen per Einschreiben den Verlust der Bundesgeschäftsstelle mitteilen.
Ferner muß der Verein, falls eine Versicherung nicht haftet bzw. den Verlust nicht ersetzt, einen neuen Pokal mit allen Gravuren anschaffen.


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§ 17

Turnier-Anträge


1.

Nur die einzelnen Landesverbände sind berechtigt, einen entsprechenden schriftlichen Antrag auf Ausrichtungen der Bundesliga-Turniere zu stellen.


2.

Der Antrag des betreffenden Landesverbandes muß schriftlich gestellt werden - er muß zu dem vereinbarten Termin der Mitglieder-Versammlung entweder dem Bundesvorsitzenden oder der Geschäftsstelle des DTFB vorliegen.

3.

Der Bundesvorstand entscheidet über die Vergabe - der Bund kann die Ausrichtung selbst übernehmen - er kann aber auch diese einem Landesverband nach Antragsvorlage übertragen.
Der betreffende Landesverband, der den Zuschlag erhält, ist berechtigt, diesen wiederum an einen Interessenten zu übertragen. Der Bund hat auf diese Vergabe keinen Einfluß.


4.

Der Ausrichter ist verpflichtet, die Einladungen mindestens vier Wochen vor der Ausrichtung den einzelnen Landesverbänden sowie den Mannschaften schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
Bei falschen Angaben oder nicht bekanntgegebenen Änderungen über die o. g. Fakten haftet der Ausrichter gegenüber den Teilnehmern für eventuelle Mehraufwendungen usw.


5.

Alle sonstigen Regelungen wie Spielmodus, Spieltage usw. werden vom DTFB-Vorstand festgelegt.


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§ 18

Änderungen der Spielordnung


1.

Anträge auf Änderungen der Spielordnung sind beim DTFB-Vorstand schriftlich bis zum 31. März eines jeden Jahres einzureichen.
Sie sind vom Bundesvorsitzenden in der Mitgliederversammlung mit der Tagesordnung bekannt zu geben.

(Wenn möglich mit der Tagesordnung zur Bundesversammlung den einzelnen Landesverbänden zuzustellen - damit auch diese Gelegenheit haben, die Änderungen in ihren Landesverbänden durchzusprechen bzw. zu behandeln).

Die Mitgliederversammlung kann Änderungen der Spielordnung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten beschließen.

Delegierte sind nur solche Personen, die von den einzelnen Landesverbänden bestimmt worden sind.


2.

Sofern der Vorstand durch die Mitgliederversammlung beauftragt wurde, o.g. Spielordnung aufgrund zeitlicher Engpässe (Handlungsbedarf zwischen zwei Bundesversammlungen) selbst zu ändern, gilt (gelten) diese Änderung(en) bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

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