Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Allgemeines
§ 2 Spieljahr/Spieltermine
§ 3 Mannschaftsmeldung/Kleidung
§ 4 Spielerpass/Spielerlaubnis
§ 5 Mannschaftsaufstellung
§ 6 Spielregeln
§ 7 Auswechselspieler
§ 8 Wechsel des Spielers innerhalb
eines Doppels
§ 9 Spielwertung
§ 10 Tabellen/Platzierungen
§ 11 Schiedsrichter
§ 12 Protest
§ 13 Schiedsgericht
§ 14 Regeln des Auf- und Abstiegs
§ 15 Ehrung der Bundesliga
§ 16 Haftung des Wanderpokals
§ 17 Turnieranträge
§ 18 Änderung der Spielordnung
§ 1
Allgemeines
Keine Eintragungen
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§ 2
Spieljahr/Spieltermine
1. |
Spieljahr
Das Spieljahr beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet
am 31. Dezember desselben Jahres bzw. mit Ablauf des letzten Spieltages.
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2. |
Spieltermine
Der Bundesvorstand legt bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres
die Anzahl der Spieltage und die Termine für das nächstfolgende
Spieljahr fest. Grundsätzlich sind die vom DTFB Vorstand
festgelegten Termine einzuhalten.
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§ 3
Mannschaftsmeldung
1. |
Die
von den Landesverbänden gemeldeten Mannschaften können
entweder unter Ihrem Vereinsnamen (Städtenamen) oder Spielgemeinschaften
gemeldet werden.
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2. |
Jeder
gemeldete Verein (Mannschaft) kann bis zu 20 aktive Spieler/innen
melden, dasselbe gilt auch für Spielgemeinschaften mit Angabe
der Passnummer.
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3. |
Ein
Verein (Mannschaft), der unter seinem Vereinsnamen antritt, bzw.
gemeldet wird, hat die Möglichkeit bis zu zwei vereinsfremde
Spieler zu melden und einzusetzen, sofern er inklusive dieser
Gastspieler nicht mehr als 8 Spieler gemeldet hat. Für Spielgemeinschaften
besteht diese Möglichkeit nicht.
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4. |
Eine
Mannschaft besteht aus drei Doppeln, ferner sind zwei Auswechselspieler
zulässig. Bezüglich der Auswechselspieler Verweis auf
§ 7, Abs. 1 und § 10.
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5. |
Stehen
einer Mannschaft am Spieltag weniger als vier Spieler zu Verfügung,
ist dies ein Nichtantreten und der betreffende Verein wird gemäß
§ 4 der GO mit einer Ordnungsstrafe belegt.
(Spielwertung 36:0 = 2:0)
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6. |
Ist
eine Mannschaft am Spielort anwesend und tritt jedoch aus irgendwelchen
Gründen nicht an, so ist dies mit einem Nichtantreten gleichzusetzen,
und der betreffende Verein wird gemäß § 4 der GO
mit einer Ordnungsstrafe belegt. (Spielwertung 36:0 = 2:0)
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7. |
Kleidung
Jeder angemeldete Verein (Mannschaft) oder Spielgemeinschaft ist
verpflichtet an den betreffenden Spieltagen ein einheitliches
T-Shirt oder Trikot oder Hemd mit einem sichtbaren Emblem zu tragen.
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§ 4
Spielerlaubnis - Spielerpass
1. |
Spielberechtigt
für die Tischfußball-Bundesliga sind nur solche Spieler,
die von dem zuständigen Landesverband durch eine Mannschaftsmeldung
belegte Spielerlaubnis für den betreffenden Verein bzw. Mannschaft
oder Spielgemeinschaft haben.
Die Meldelisten sind bis zum 31. Januar eines jeden Spieljahres
an den 2. Vorsitzenden des DTFB e. V. zu senden. Nachmeldungen
sind möglich und müssen dem o. g. Vorstandsmitglied
spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Spieltag schriftlich
vorliegen.
Es gilt im Fall der Meldung zum 31. Januar eines jeden Spieljahres
sowie im Fall der Nachmeldung das Datum des Poststempels.
Verspätet eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Der betreffende Spieler ist dann folglich nicht zu dem in Frage
kommenden Bundesliga-Spieltag spielberechtigt.
An den jeweiligen Spieltagen selbst werden nochmals Mannschaftsmeldungen
von den Vereinen/Spielvereinigungen abgefordert. Diese werden
mit den vorher eingereichten Meldelisten verglichen. Werden Abweichungen
festgestellt, beispielsweise Eintragungen zusätzlicher Spieler
ohne vorherige Meldung, hat dies o.g. Konsequenzen zur Folge
|
2. |
Der
Spielerpass muß neben dem Passbild des Inhabers genaue Angaben
über dessen Personalien enthalten, die dieser mit eigenhändiger
Unterschrift zu beglaubigen hat.
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3. |
Kommt
ein Spielerpass abhanden, so ist der Spieler trotzdem spielberechtigt.
Er muß jedoch seine Identität nachweisen. Auf Verlangen
der gegnerischen Mannschaft muß der betroffene Spieler seine
Spielberechtigung von seinem Landesverband bestätigen lassen.
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§ 5
Mannschaftsaufstellung
1. |
Die
Spielführer sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin des
Spielbeginns die Mannschaftsaufstellung beider Mannschaften auszutauschen,
wobei der Spielführer, der als zweite auf dem Spielbogen
genannten Mannschaft, den ersten Kontakt aufnimmt.
|
2. |
Die
beiden ausgetauschten Mannschaftsaufstellungen gelten als Dokument.
Jede nachträgliche Änderung ist nicht mehr zulässig
und wird als Fälschung (Manipulation) angesehen. Dies wird
mit einer Ordnungsstrafe und mit einer Spielsperre gemäß
§ 4, Abs. 1−7 der GO geahndet.
|
3. |
Die
eventuell vorgesehenen Auswechselspieler müssen vorerst nicht
eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt im Verlaufe des Spieles,
wenn die Auswechselung vorgenommen wird. Die beiden Spielführer
sind für die richtige Eintragung verantwortlich.
|
4. |
Der
Mannschaftsführer, der auf dem Spielbogen erstgenannten Mannschaft,
ist für die richtige Eintragung der Spielergebnisse verantwortlich.
Er ist ferner dafür verantwortlich, daß der ausgefüllte
Spielberichtsbogen nach Spielende unverzüglich zur Turnierleitung
gelangt.
Jede nachträgliche Änderung des Spielbogens zieht Ordnungsstrafen
nach sich (§ 4, Abs. 3 der GO)
|
5. |
Die
Spielführer beider Mannschaften sind für den reibungslosen
Ablauf der jeweiligen Pflichtspiele verantwortlich.
Bei Zwischenfällen, die die Einschaltung eines Schiedsgerichts
zur Folge haben, wird das Verhalten des Spielführers gesondert
behandelt bzw. geahndet.
|
6. |
Beleidigungen
bzw. Drohungen von Mannschaften/Spielern einer Mannschaft oder
zuschauenden Spielern werden mit Ordnungsstrafen bzw. Spielsperren
belegt.
Tätlichkeiten der Vorgenannten werden mit Spielsperren bzw.
zusätzlich mit Ordnungsstrafen belegt.
Es liegt im Ermessen des Schiedsgerichts, über die Höhe
der Ordnungsstrafe zu entscheiden; diese sollte jedoch den Betrag
von 200,00 DM nicht übersteigen.
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§ 6
Spielregeln
1. |
Spielaufnahme
Der Spieler des Teams, welches lt. Spielberichtsbogen anstossberechtigt
ist, (Kennzeichnung erfolgt mit *) erhält den ersten Ball
auf die Fünferreihe gelegt und erhält bei "Ball im Aus"
oder "Toter Ball" solange den Ball wieder auf seine Fünferreihe,
bis das erste Tor erzielt wurde.
Nachdem ein Tor erzielt wurde, erhält immer das Team den
Ball auf die Fünferreihe, welches das Tor hinnehmen mußte.
Der Gegner gibt durch ein laut vernehmliches "Ja" zu verstehen,
daß er das Spiel aufnehmen möchte. Die geschieht jedesmal,
nachdem der Ball mit der Hand ins Spielfeld gebracht wurde. Bei
Turnieren hat das zuerst aufgerufene Team/Einzelspieler Anstoß.
|
2. |
Ball
im Aus
Ein Ball ist erst im Aus, wenn er etwas berührt, was nicht
zum Spielfeld gehört oder durch fremde Einwirkung nach Verlassen
des Spielfeldes in das Spielfeld zurückbefördert wird.
Springt der Ball gegen die Umrandung und wieder zurück ins
Spielfeld, wird das Spiel nicht unterbrochen.
Gerät der Ball in eines der Balleinwurflöcher und kehrt
ins Spielfeld zurück, so zählt dies ebenfalls nicht
als Verlassen des Spielfeldes.
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3. |
Toter
Ball
Es handelt sich um einen "Toten Ball", wenn der Ball unerreichbar
irgendwo im Spielfeld liegenbleibt (außer zwischen Torlinie
und Zweierreihe).
Ein Ball, welcher zwischen Torauslinie und Zweierstange liegenbleibt,
wird in die jeweilige Torecke gelegt und vor dort das Spiel wieder
aufgenommen.
|
4. |
Torerfolg
Als Torerfolg zählt jeder Ball, der durch Spielfiguren, Stangen
oder Spielfeldrand ins Tor geht, auch wenn er wieder ins Spiel
zurückspringt.
Nicht als Tor zählt ein Ball, der sich unerreichbar für
den Verteidiger auf der Torlinie befindet und durch Rütteln,
Stoßen usw. ins Tor befördert wird. Weiterhin zählen
keine durch Rundschlag erzielten Tore.
|
5. |
Passen
und Schießen
Sobald der Gegner durch "Ja" das Spiel aufgenommen hat, darf aus
jeder Position des Balles ein Tor erzielt oder der Ball gepaßt
werden. Es spielt keine Rolle, ob dies aus dem Stand oder aus
dem Lauf geschieht. Es muß auch keine zweite Spielfigur
vorher den Ball berühren.
|
6. |
Rundschlag
Rundschlag mit oder ohne Ballkontakt ist grundsätzlich verboten.
Ein Rundschlag liegt vor, wenn die Spielfigur um 360 Grad oder
mehr bewegt wird. Außerdem darf der Fuß der Spielfigur
vor dem Treffen des Balls den höchsten Punkt nicht überschreiten.
Für Mannschaften, an deren Spieltisch im Liga- oder Turnierbetrieb
eine andere Regel gilt, besteht die Möglichkeit, sich diese
abweichende Regel von der Turnierleitung für eine komplette
Bundesligasaison genehmigen zu lassen. Dazu ist die entsprechende
Regel in schriftlicher Form vorzulegen. Diese Sonderregelung gilt
nur für den jeweiligen Spieltisch.
|
7. |
Seitenwechsel
und Positionswechsel
Ein Seitenwechsel findet nach fünf gespielten Bällen
statt. Sollte dies einmal vergessen werden, zählen trotzdem
alle Tore, die danach erzielt worden sind.
Die Doppelpartner können zweimal pro Spiel ihre Position
wechseln, aber nur dann, wenn der Ball aus dem Spiel ist.
|
8. |
Zeitlimit
Der Ball darf nicht länger als 20 Sekunden auf der Stange
gehalten werden. Torwart- und Verteidigerstange werden als eine
Stange gezählt.
Bei Verstößen gegen diese Regel erhält der Gegner
den Ball in seine Torecke und setzt von dort aus das Spiel fort.
|
9. |
Spielunterbrechung
Es darf keinerlei Auszeit genommen werden; d.h. ein S T O P
gilt als nicht ausgesprochen. Das Entfernen vom Tisch während
eines Spieles ist nicht gestattet. Sollte einmal eine Spielfigur
abbrechen, so wird der Ball wieder an die vorherige Ausgangsposition
zurückgelegt. Ein etwa erzieltes Tor zählt nicht.
|
10. |
Rütteln/Anschlagen
Jedes Rütteln, Rutschen oder Anheben eines Tisches ist verboten.
Ob der Tisch bewußt oder unbewußt bewegt worden ist,
spielt keine Rolle. Der Ball kommt zurück an die Stelle,
wo er dem Gegner dadurch weggeschlagen wurde. Ein durch solche
Aktionen erzieltes Tor zählt nicht. Das Spiel wird an der
Torecke des Gegners fortgesetzt.
Das Anschlagen einer Spielstange an die Bande ist nur erlaubt,
wenn diese ballführend ist. Alle anderen Stangen dürfen
zwar zur Täuschung bewegt werden, jedoch keinen Bandenkontakt
haben. Wird beim Schuß eine andere als die ballführende
Stange zum Zwecke der Täuschung an die Bande geschlagen,
zählt ein dabei erzieltes Tor nicht. Der Ball wird in diesem
Fall in die Torecke des Gegners gelegt. Von dort aus wird das
Spiel wieder aufgenommen.
|
11. |
Sprache
Gespräche am Gerät sollten sich auf die Verständigung
eines Doppels untereinander beschränken. Äußerungen,
die direkt oder indirekt an die gegnerische Mannschaft gemacht
werden - mit Ausnahme von ehrlichen Komplimenten über ihr
Spiel - sollten unterlassen werden und können im ungünstigsten
Fall zu einem Protest und dadurch zu Punktabzug führen.
|
12. |
Rauchen/Trinken
Rauchen:
Im Bereich der Spieltische herrscht für Spieler und Zuschauer
absolutes Rauchverbot.
Trinken:
Im Bereich der Spieltische dürfen Getränke nur in verschließbaren
Kunststoffbehältern mitgeführt werden. Dies gilt für
Spieler und Zuschauer.
|
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§ 7
Auswechselspieler
1. |
Pro
Gesamtmannschaft dürfen nur zwei Auswechselspieler eingesetzt
werden. Eine Auswechslung kann nur dann erfolgen, wenn sich der
Ball im Spielaus befindet.
Nach gewonnenem Spiel können beliebig viele Spieler eingewechselt
werden.
|
2. |
Der
aus einer Mannschaft herausgenommene Spieler kann nach dem Austausch
nicht mehr ins gleiche Spiel gewechselt werden.
Er ist jedoch in derselben Mannschaftsbegegnung an der gleichen
Stelle wieder einsetzbar, an welcher er aus dem Spiel genommen
wurde, d. h. er muß wieder mit dem selben Doppelpartner
spielen, mit welchem er ursprünglich aufgeboten war.
|
3. |
Ein
eingewechselter Spieler besitzt die gleichen Rechte wie der ausgetauschte
Spieler.
Er darf mit seinem Partner ebenfalls zweimal die Seiten wechseln,
sofern das ursprüngliche Doppel die erlaubte Anzahl der Wechsel
noch nicht vollständig ausgeschöpft hat.
Hat ein Doppel vor der Auswechselung eines Spielers bereits zweimalige
Positionswechsel vorgenommen, so muß der neu eingewechselte
Spieler auf seiner Position verbleiben. Bei vorherigem Wechsel
kann er nun ebenfalls noch einmal die Position tauschen.
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§ 8
Wechsel des Spielers innerhalb eines Doppels
1. |
Jeder
Spieler eines Doppels kann mit seinem Partner wechseln, jedoch
nur zweimal während des gesamten Doppelspiels.
Dieser Wechsel kann jedoch nur bei einer regulären Spielunterbrechung
geschehen.
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§ 9
Spielwertung
1. |
Gespielt
wird mit drei Doppeln - jeder gegen jeden, je Hin- und Rückspiel,
benutzt werden zehn Bälle, wobei nach fünf erzielten
Toren die Spielseiten gewechselt werden.
|
2. |
-
gewonnenes Spiel = 2 : 0 Punkte
- verlorenes Spiel = 0 : 2 Punkte
- unentschiedenes Spiel = 1 : 1 Punkte
|
3. |
Ein
verlorenes Meisterschafts- (Pflicht-) Spiel ergibt 0 : 2 Punkte.
Bei einem Spielstand von 18 : 18 wird kein Entscheidungsspiel
ausgetragen, sondern die Begegnung wird mit 1 : 1 Punkten gewertet.
Bei Punktgleichstand am Ende der Saison Regelung gemäß
§ 10.
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§ 10
Tabellen-Platzierung
1. |
Die
Erstellung der Tabelle erfolgt nach Vorlage der Spielberichte
durch die Turnierleitung.
|
2. |
1. |
Für
den Tabellenstand werden nur die Gesamtpunkte der Spiele gewertet.
|
|
2. |
Spiele
müssen ausgespielt werden, auch nachdem ein Spiel bereits
gewonnen worden ist.
Näheres regelt § 7, Abs. 1.
Der Originalspielberichtsbogen ist sofort nach Erreichen des Siegpunktes
einer Mannschaft, von beiden Spielführern unterschrieben,
der Turnierleitung abzugeben. Die Turnierleitung entscheidet im
Bedarfsfall, ob ausgespielt wird.
|
|
Sind
nach Ende der Meisterschaftsrunde Mannschaften punktgleich, so
ist ein Entscheidungsspiel, sind es mehrere Mannschaften, dann
ist eine Entscheidungsrunde notwendig. Es handelt sich hierbei
um komplette Spiele.
Die kompletten Spiele müssen absolviert werden, wenn eine
Mannschaft, die am Entscheidungsspiel bzw. an der Entscheidungsrunde
teilnimmt, dies wünscht.
Vereinbaren die punktgleichen Mannschaften einen anderen Entscheidungsmodus,
bzw. wurde bereits ein(e) komplette(s) Entscheidungsspiel/Entscheidungsrunde
ausgerichtet, die keinen Sieger erbracht hat, werden zwei Doppel
von jeder Mannschaft gesetzt, diese spielen gegeneinander (je
1 Auf Heim- und Fremdgerät), pro Spielpaarung mit 10 Bällen.
In diesen Begegnungen dürfen keine Auswechselungen vorgenommen
werden. Der Positionswechsel der Partner untereinander ist davon
nicht betroffen. Ergeben die beiden Entscheidungsdoppel keinen
Sieger (Punktgleichheit, das Torverhältnis zählt nicht),
wird ein drittes Doppel von jeder Mannschaft neu gesetzt. Diese
Doppel ermitteln am Drittgerät den endgültigen Sieger.
Gespielt wird mit 11 Bällen.
Das Fremdgerät wird bei mehr als drei Spielgerät-Gattungen
durch Losentscheid unter den verbleibenden Spielgeräten
bestimmt.
|
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§ 11
Schiedsrichter
1. |
Der
DTFB-Vorstand ist berechtigt, wenn er es für erforderlich
hält, zu den vom Bund festgesetzten Meisterschaftsspielen
(Pflichtspiele) neutrale Schiedsrichter einzusetzen, darüber
hinaus ist jede(r) Verein/Spielgemeinschaft berechtigt, einen
Schiedsrichter zu beantragen.
|
2. |
Der
Einsatz eines Schiedsrichters wird den Mannschaften vor Beginn
des Spieles von der Turnierleitung mitgeteilt.
Vom Bund nominierte Schiedsrichter können grundsätzlich
nicht abgelehnt werden.
Darüber hinaus könne Schiedsrichter vom DTFB-Vorstand
auch während einer laufenden Begegnung mit oder ohne Beantragung
einer Mannschaft eingesetzt werden.
|
3. |
Jede(r)
teilnehmende Verein/Spielgemeinschaft ist verpflichtet, bei den
Mannschaftsmeldungen am Spieltag zwei Personen zu benennen, die
als Schiedsrichter eingesetzt werden können. Die Schulung
als Schiedsrichter obliegt den einzelnen Landesverbänden.
|
4. |
Die
Autorität eines Schiedsrichters und die Ausübung der
Befugnisse, die ihm durch die Spielordnung des DTFB gegeben werden,
erstrecken sich auf den gesamten Zeitraum seiner Anwesenheit.
Als Aufwandsentschädigung erhält der Schiedsrichter
von jedem der beiden Mannschaften 2,-DM je Partie. Für die
Zahlung sind die jeweiligen Spielführer verantwortlich.
|
5. |
Dem
Schiedsrichter obliegt die Verpflichtung, vor Spielbeginn den
Spieltisch und die Bälle auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand zu überprüfen.
Er kontrolliert die Mannschaftsaufstellung mit dem Mannschaftsmeldeformular
der Landesverbände.
|
6. |
Der
Schiedsrichter ist berechtigt, das Spiel jederzeit wegen eines
Regelverstoßes zu unterbrechen, es wegen Unbespielbarkeit
des Spieltisches, Störungen durch Zuschauer oder aus anderen
Gründen zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn er eine derartige
Maßnahme für notwendig hält.
Er kann Spieler, zuschauende Spieler oder andere Vereinsmitglieder
wegen ungebührlichem oder unsportlichen Verhaltens verwarnen
und, sofern der verwarnte Spieler sich weiterhin unsportlich beträgt,
ihn von einer evtl. weiteren Teilnahme ausschließen.
Er ist berechtigt, Spieler oder Zuschauer, die
a) sich wiederholt ungebührlich oder
unsportlich verhalten,
b) seinen Anweisungen nicht Folge leisten,
c) beschimpfende oder beleidigende Äußerungen
sowie Drohungen
gegen ihn aussprechen
sofort der Turnierleitung zu melden.
|
7. |
Die
am Spielort getroffenen Entscheidungen eines Schiedsrichters sind
Tatsachenentscheidungen und damit endgültig, sofern sie der
Satzung bzw. der Spielordnung entsprechen.
|
[TOP]
§ 12
Protest
Keine Eintragungen
[TOP]
§ 13
Schiedsgericht
1. |
Das
Spieltagsschiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden (siehe Punkt
2) sowie den Beisitzern entsprechend der Zahl der teilnehmenden
Vereine/Spielgemeinschaften.
Eventuelle Streitfälle werden sofort verhandelt.
|
2. |
Der
Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter werden pro Spieltag auf
dem großen Bundesliga-Spieltag unter den Beisitzern gewählt.
Dem Vorsitzenden obliegt die Einberufung, die Festsetzung der
Tagesordnung und die Leitung der Sitzung. Bei Entscheidungen über
Belange des eigenen Verbandes oder Vereines ist das jeweilige
Mitglied des Schiedsgerichts lediglich beratungs- nicht jedoch
stimmberechtigt.
Dies trifft auch auf den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
zu, der Stellvertreter ersetzt den Vorsitzenden. Genügen
o. g. Regelungen nicht, so einigen sich die Parteien des zu verhandelnden
Streitfalls auf eine neutrale Person aus den Kreis der Beisitzer,
die die Funktion des Vorsitzenden übernimmt (siehe Abs. 5)
|
3. |
Der
Bundesvorsitzende kann an den Sitzungen des Schiedsgerichts beratend
teilnehmen, er kann sich durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten
lassen.
|
4. |
Das
Schiedsgericht ist im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Rechtsprechung
berufen. Es entscheidet in allen Rechtsstreitigkeiten, die in
der Durchführung des Spielbetriebes auftreten können.
|
5. |
Das
Schiedsgericht beschließt mit mehrfacher Mehrheit und ist
beschlußfähig bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte
der Schiedsgerichtsmitglieder. Bei Stimmgleichheit entscheidet
die Stimme des Schiedsgerichts-Vorsitzenden.
|
6. |
Proteste,
resultierend aus den Pflichtspielen sind sofort nach schriftlicher
Vorlage des Protests vom Schiedsgericht abzuhandeln.
Die Entscheidung ist den jeweiligen Parteien in der Schiedsgerichtssitzung
mündlich mitzuteilen. Eine schriftliche Mitteilung an die
betreffenden Vereine erfolgt innerhalb von 28 Tagen per Einschreiben.
|
7. |
Die
Vereine/Spielgemeinschaften haften dem Bund gegenüber für
Zahlungverpflichtungen ihrer Mitglieder.
|
8. |
Verstöße
gegen die Satzungs- und Spielbestimmungen, gegen Beschlüsse
des Bundes bzw. seiner Organe können gegenüber Einzelmitgliedern,
gegenüber Vereinen sowie deren aktiven Mitglieder vom DTFB-Schiedsgericht
wie folgt geahndet werden:
a) Verweis
b) Ordnungsstrafe
c) Sperre auf Zeit
d) Punktabzug
e) Antrag auf Ausschluß aus dem
DTFB
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§ 14
Regelung des Auf- und Abstiegs
1. |
Die
Bundesliga besteht ab Spielsaison 1998 aus 16 Vereinen.
|
2. |
Am
Ende des Spieljahres steigt der Letzte der Tabelle ab.
|
3. |
Der
Tabellenvorletzte der beendeten Bundesliga-Saison ist relegationsspielberechtigt.
|
4. |
Die
Relegationsspiele finden alljährlich an einem von DTFB-Vorstand
festgelegten Ort statt.
An den Relegationsspielen können teilnehmen:
1) die unter Abs. 3 (s. o.) genannte Mannschaft
2) alle Bewerber, deren schriftliche Bewerbung
vorliegt.
|
5. |
Der
Sieger des Relegations-Turniers steigt in die Bundesliga auf.
Bei nur einem Bewerber nimmt dieser Verein, Mannschaft oder Spielgemeinschaft
den Platz des 15.-Platzierten ein.
|
6. |
Finden
sich keine Bewerber um die freigewordenen Bundesliga-Plätze,
behalten die auf Rang 15 und 16 platzierten Mannschaften ihre
Spielberechtigung für die folgende Saison.
|
7. |
Die
Relegationsspiele finden im Bundesliga-Modus statt. Tritt eine
der qualifizierten Mannschaften zur neuen Bundesliga-Saison nicht
an, so rücken die folgenden Mannschaften entsprechend ihrer
Platzierung nach. Deswegen müssen in der Relegation die Platzierungen
eindeutig gespielt werden.
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[TOP]
§ 15
Ehrungen der Bundesliga-Teilnehmer
1. |
Der
Meister der Bundesliga erhält für seine errungene Meisterschaft
vom DTFB einen Wanderpokal für das kommende Jahr ausgehändigt.
|
2. |
Er
muß diesem Pokal an einem vom DTFB festgesetzten Termin
zurückgeben, damit dem neuen Meister der Pokal überreicht
werden kann.
|
3. |
Die
sechs erstplatzierten Mannschaften der Bundesliga erhalten je
einen Pokal. Die weiteren Ränge erhalten je Mannschaft eine
Ehrung.
|
4. |
Hat
eine Mannschaft dreimal hintereinander den Wanderpokal errungen,
so geht er in den Besitz der entsprechenden Mannschaft über.
|
5. |
Hat
eine Mannschaft viermal (unabhängig von der Reihenfolge)
den Wanderpokal der Meisterschaft errungen, so geht er nur dann
in deren Besitz über, wenn dieser nicht in der Zeit zwischen
den Siegen nach der Regelung in Abs. 4 schon vergeben wurde. Wurde
der Pokal laut Regelung in Abs. 4 vergeben, so fängt die
Wertung für Abs. 5 neu an.
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[TOP]
§ 16
Haftung des Wanderpokals
1. |
Diejenige Mannschaft, die aufgrund ihrer errungen Bundesliga-Meisterschaft
für ein Jahr Besitzer des Wanderpokals ist, ist wie folgt
dafür verantwortlich: |
|
1) |
Wenn
der Pokal beschädigt wird, muß die betreffende Mannschaft
die Kosten der Reparatur übernehmen. |
|
2) |
Wenn
der Pokal gestohlen wird oder durch sonstige Umstände abhanden
kommt (gestohlen wird), muß der betreffende Verein innerhalb
von acht Tagen per Einschreiben den Verlust der Bundesgeschäftsstelle
mitteilen.
Ferner muß der Verein, falls eine Versicherung nicht haftet
bzw. den Verlust nicht ersetzt, einen neuen Pokal mit allen Gravuren
anschaffen.
|
[TOP]
§ 17
Turnier-Anträge
1. |
Nur
die einzelnen Landesverbände sind berechtigt, einen entsprechenden
schriftlichen Antrag auf Ausrichtungen der Bundesliga-Turniere
zu stellen.
|
2. |
Der
Antrag des betreffenden Landesverbandes muß schriftlich
gestellt werden - er muß zu dem vereinbarten Termin der
Mitglieder-Versammlung entweder dem Bundesvorsitzenden oder der
Geschäftsstelle des DTFB vorliegen.
|
3. |
Der
Bundesvorstand entscheidet über die Vergabe - der Bund kann
die Ausrichtung selbst übernehmen - er kann aber auch diese
einem Landesverband nach Antragsvorlage übertragen.
Der betreffende Landesverband, der den Zuschlag erhält, ist
berechtigt, diesen wiederum an einen Interessenten zu übertragen.
Der Bund hat auf diese Vergabe keinen Einfluß.
|
4. |
Der
Ausrichter ist verpflichtet, die Einladungen mindestens vier Wochen
vor der Ausrichtung den einzelnen Landesverbänden sowie den
Mannschaften schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
Bei falschen Angaben oder nicht bekanntgegebenen Änderungen
über die o. g. Fakten haftet der Ausrichter gegenüber
den Teilnehmern für eventuelle Mehraufwendungen usw.
|
5. |
Alle
sonstigen Regelungen wie Spielmodus, Spieltage usw. werden vom
DTFB-Vorstand festgelegt.
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§ 18
Änderungen der Spielordnung
1. |
Anträge
auf Änderungen der Spielordnung sind beim DTFB-Vorstand schriftlich
bis zum 31. März eines jeden Jahres einzureichen.
Sie sind vom Bundesvorsitzenden in der Mitgliederversammlung mit
der Tagesordnung bekannt zu geben.
(Wenn möglich mit der Tagesordnung zur Bundesversammlung
den einzelnen Landesverbänden zuzustellen - damit auch diese
Gelegenheit haben, die Änderungen in ihren Landesverbänden
durchzusprechen bzw. zu behandeln).
Die Mitgliederversammlung kann Änderungen der Spielordnung
mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten
beschließen.
Delegierte sind nur solche Personen, die von den einzelnen Landesverbänden
bestimmt worden sind.
|
2. |
Sofern
der Vorstand durch die Mitgliederversammlung beauftragt wurde,
o.g. Spielordnung aufgrund zeitlicher Engpässe (Handlungsbedarf
zwischen zwei Bundesversammlungen) selbst zu ändern, gilt
(gelten) diese Änderung(en) bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
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[TOP]
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